Eine Milliarde Euro hatte der Bund im April 2022 für besonders klimafreundliche Neubauten im KfW-40-Standard bereitgestellt. Doch das Geld reichte nicht lange: Schon drei Stunden nach Start des KfW-Programms wurden keine Anträge mehr angenommen. Tausende Bauherren dürften leer ausgegangen sein. Ein „Debakel mit Ansage“, monierten Kritiker: Aufgrund der hohen Nachfrage hätte klar sein müssen, dass der Fördertopf nicht ausreiche. Bereits im Januar 2022 musste ein Förderprogramm aufgrund der Antragsflut und drohender Mehrkosten in Milliardenhöhe vorzeitig gestoppt werden.
Besonders hart traf der Antragsstopp Bauherren, die angesichts der hohen Baukosten und der steigenden Zinsen fest auf die staatliche Unterstützung gebaut hatten. Seit dem 21. April sind nur noch Neubauten förderfähig, die zusätzlich zu den Anforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 auch den Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) entsprechen.
Neuregelung der Förderung für Neubauten
Am 1. März 2023 geht unter dem Namen „Klimafreundlicher Neubau“ eine neue, umfassende Hausbau-Förderung durch die KfW an den Start. Für besonders energieeffiziente Gebäude soll es stark zinsvergünstigte Kredite geben. Gefördert wird sowohl der Neubau als auch der Ersterwerb einer energieeffizienten Immobilie – egal, ob es sich dabei um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt.
Es gibt verschiedene Programme:
- „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297)
- „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298)
Welche Wohngebäude werden gefördert?
Die Förderung für Wohngebäude teilt sich in zwei Stufen:
- Klimafreundliche Wohngebäude: Das Gebäude erreicht den Effizienzhausstandard 40 (EH 40). In seinem gesamten Lebenszyklus stößt es so wenig CO2 aus, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden. Zudem darf das Haus weder mit fossilen Energien noch mit Biomasse geheizt werden. Das Vorhaben wird mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit gefördert.
- Klimafreundliche Wohngebäude mit QNG: Effizienzhaus 40, das zusätzlich über ein Nachhaltigkeitszertifikat verfügt – entweder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“. Maximal werden 150.000 Euro pro Wohneinheit finanziert.
Wer darf die Förderung beantragen?
Im Gegensatz zu früheren Förderprogrammen ist der berechtigte Personenkreis beim Programm „Klimafreundlicher Neubau“ nicht beschränkt. Jeder, der ein klimafreundliches Haus bauen oder kaufen möchte, kann einen Antrag auf Förderungen stellen. Das schließt sowohl private Bauherren als auch Investoren, Unternehmen und Genossenschaften ein.
Schnell sein lohnt sich!
Förderanträge können ab dem 1. März 2023 gestellt werden. Das Gesamtvolumen der Förderung ist auf 750 Mio. Euro pro Jahr begrenzt. Angehende Bauherren, die sich die zinsvergünstigten Kredite sichern möchten, sollten deshalb nicht zu lange zögern und Kontakt zu ihrem Town & Country Partner vor Ort aufnehmen. Die Experten kennen nicht nur sämtliche Fördermittel und -modalitäten, sondern helfen auch bei der rechtzeitigen Beantragung.