Unser Förderlexikon teilt sich in zwei Teile: Förderungs- und Finanzierungsbegriffe, die Ihnen auf dem Weg in die eigenen vier Wände helfen. Heute wollen wir Ihnen in Teil 1 die Begriffe rund um das Thema Förderung näherbringen. Das Lexikon kann dabei stetig erweitert werden. Lassen Sie es uns wissen, wenn Sie einen Begriff entdeckt haben, bei dem Sie Aufklärung benötigen!
Teil 1: Förderung
Mit BEG wird die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ abgekürzt, die seit 2022 Förderungen für Wohngebäude bündelt.
Die BEG-KFN tritt ab März als neue Förderung für „klimafreundlichen Neubau“ in Kraft und fördert Effizienzhäuser mit einem Primärenergiebedarf von 40%.
Bei der BEG-KFWG handelt es sich um die erste Förderstufe der bereits genannten Neubauförderung: „Bundesförderung für effiziente Gebäude – klimafreundliche Wohngebäude“.
Die zweite Förderstufe BEG-KFWG-Q setzt neben dem Energiestandard EH40 auch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) voraus: „Bundesförderung für effiziente Gebäude – klimafreundliche Wohngebäude mit QNG“.
Die Abkürzung „EH“ beschreibt den Energiestandard eines Wohngebäudes. Seit 2023 gilt das Effizienzhaus 55, kurz EH55 als Neubaustandard, während das Effizienzhaus 40 ab März 2023 mit zwei Förderstufen gefördert wird.
Ob Energieeffizienzstandard, Effizienzstandard oder Energiestandard – alle drei Bezeichnungen beziehen sich auf den energetischen Standard des jeweiligen Hauses, wie EH55 und EH40.
Mit GEG wird das Gebäudeenergiegesetz abgekürzt, dass bis Ende 2022 den Neubaustandard vorgab.
Die Abkürzung KfW steht für die Kreditanstalt für Wiederaufbau und ist eine der führenden Förderbanken der Welt.
Im Rahmen der neuen Neubauförderung ist immer wieder die Rede von Ökobilanz. Die Ökobilanz beschreibt den Lebenszyklus eines Hauses von 50 Jahren und nicht nur die Nutzungsdauer, wie bei bekannten Effizienzhäusern.
Während der Endenergiebedarf lediglich die Energie berücksichtigt, die im Haus verbraucht wird. Bezieht der Primärenergiebedarf auch die gewonnene, gespeicherte, umgewandelte und transportierte Energie hinzu, um Ende in den eigenen vier Wände verbraucht zu werden. Kurzgefasst: Der Primärenergiebedarf berücksichtigt die vorgelagerte Prozesskette als auch die tatsächlich verbrauchte Energie.
Das staatliche Gütesiegel „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, kurz QNG, wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ins Leben gerufen und wird für Effizienzhäuser 40 von Zertifizierungsstellen vergeben. Es gilt für die zweite Förderstufe (BEG-KFWG-Q) als Voraussetzung.
Die Bundesregierung hat für die Förderung ab März „klimafreundlicher Neubau“ zinsvergünstigte Kredite angekündigt. Nach aktuellem Stand beträgt die Zinsverbilligung jährlich bis zu 4 Prozent bei einer Laufzeit von 10 bis 35 Jahren Zinsbindung. Zusammengefasst bedeutet das für Sie, dass für das Darlehen im Rahmen der Neubauförderung einen günstigeren Zinssatz als marktüblich erhalten.
Bereits ab März 2023 können Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen. Ihr Town & Country Haus Partner vor Ort hilft Ihnen auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Wir ergänzen unser Förderlexikon im zweiten Teil um wichtige Finanzierungsbegriffe.